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© Pfeiffersche Stiftungen

Parken auf dem Stiftungsgelände

Auf dem Gelände der Pfeifferschen Stiftungen kommt ein digitales Parksystem zum Einsatz. Es funktioniert schrankenlos mit einer datenschutzkonformen Kennzeichenerkennung. Sie können bequem ein- und ausfahren, ohne Parktickets ziehen zu müssen. Die Bezahlung erfolgt flexibel an Automaten oder online.

Schrankenfreies Parken: So funktioniert's

  • Kameras scannen bei der Ein- und Ausfahrt Ihr Kennzeichen und berechnen automatisch die Parkdauer.
  • Sie bezahlen an einem der drei Kassenautomaten auf dem Gelände oder online per Smartphone.
  • Wichtig: Merken Sie sich bitte Ihr Kennzeichen. Dieses müssen Sie beim Bezahlvorgang eingeben.
  • Umfassende Beschilderungen auf dem Gelände informieren über den Bezahlvorgang und die Datenerfassung.

Parkgebühren

Die folgenden Gebühren gelten rund um die Uhr auf dem gesamten Stiftungsgelände.

DauerKosten
bis zu 30 Minutenkostenfrei
jede weitere angefangene Stunde1,50 EUR
Tageshöchstsatz12,00 EUR
bei Verstoß54,00 EUR

Parkplatz Ärztehaus/Wichernhaus: Hier gilt eine maximale Parkdauer von 2 Stunden.

Standorte der Kassenautomaten

  • Ärztehaus/Wichernhaus (Haus 2)
  • Handwerkerheim (Haus 3)
  • Besucherparkplatz

Bezahlung:

  • Mit Münzen, EC-/Kreditkarte oder Apple/Google Pay am Kassenautomaten.
  • Online ist eine Bezahlung bis 24 Stunden nach Ausfahrt möglich.

Wo darf geparkt werden?

  • P3 – Besucherparkplatz (Zufahrt Schwarzkopfweg): für alle Besucher, Patienten, Gäste sowie Mitarbeiter
  • P2 – Parkplatz für Besucher des Ärztehauses (Zufahrt Schwarzkopfweg): maximal 2 Stunden
  • P1 – Hauptgelände: eingeschränktes Halteverbot – Parkverbotszonen und reservierte Parkplätze beachten

Weitere Informationen

Datenschutz

Die datenschutzkonforme Erfassung der Kennzeichen erfolgt strikt gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ist auf den Zweck des Parkvorgangs beschränkt.

Es findet keine Videoaufzeichnung statt. Es werden ausschließlich die Kennzeichen bildlich erfasst. Halterdaten werden nur im Falle eines Parkverstoßes über eine Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt ermittelt.

Ausführliche Datenschutzhinweise finden Parkplatznutzer auf der Beschilderung vor Ort auf dem Stiftungsgelände sowie auf der Website des Dienstleisters für die Parkraumbewirtschaftung (Mobility Hub Parkservice GmbH) unter: https://www.mh-parkservice.com/datenschutz  (Teil C)

Antworten auf häufige Fragen

Einen FAQ-Katalog, die Online-Bezahlung sowie Kontaktdaten für Rückfragen (zum Beispiel bei Zahlungsaufforderungen oder technischen Problemen) finden Sie ebenfalls auf der Website der Mobility Hub Parkservice GmbH: https://www.mh-parkservice.com